Wer einen Carport auf seinem Grundstück plant, muss sich vor dem Bau informieren, ob er eine Baugenehmigung für den Carport benötigt. Leider gibt es in der Bundesrepublik keine einheitliche bundesweite Gesetzgebung zu diesem Thema. Das Baurecht wird durch die Länder festgelegt. Kleinere Carports können nach Länderrecht in einigen Fällen bereits genehmigungsfrei sein. Allerdings spielt beim Baurecht eine weitere Instanz eine wichtige Rolle. Zwischen den verschiedenen Gemeinden gibt es ebenfalls abweichende Bestimmungen. Um sich vollständig über die Notwendigkeit und Form eines Carport Bauantrags zu informieren, bleibt in der Regel der Anruf beim oder Gang zum Amt nicht erspart. Für das Länderrecht haben wir Ihnen jedoch diesen wichtigen Ratgeber zusammengestellt. So wissen Sie, was sie in etwa erwarten wird, wenn Sie einen Carport bauen möchten.
In Baden-Württemberg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern gelten dieselben Bestimmungen. Carports dürfen in diesen Bundesländern eine Wandhöhe von 3 m und eine Grundfläche von 30 m2 nicht überschreiten. In Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gilt ebenfalls eine maximale Wandhöhe von 3 m. Allerdings darf hier die Fläche von 50 m2 nicht überschritten werden. Im Saarland beträgt die Maximalfläche 36 m2, in Thüringen 40 m2 und in Brandenburg sogar 150 m2. In Nordrhein-Westfalen sind übrigens alle Carports genehmigungspflichtig.
Von Land zu Land unterschiedliche Abstandsflächen müssen beim Bau eines Carports eingehalten werden. Damit sind Flächen auf dem Grundstück, um das neue Bauwerk und zwischen benachbarten Gebäuden gemeint, die frei bleiben müssen. Welche Flächen das sind, ist abhängig vom jeweiligen Grundstück, denn hier spielen etwa Brandschutz, die Gewährleistung einer zureichenden Belüftung oder der sogenannte Sozialabstand, also der Abstand zwischen zwei benachbarten Grundstücken, eine Rolle. Denn der unmittelbare Nachbar kann, sofern ohne dessen Zustimmung zu nahe an seinem Grundstück gebaut wurde, Widerspruch einlegen. Dann muss der neugebaute Carport wieder entfernt werden. Es empfiehlt sich deshalb immer, mit dem Nachbarn Rücksprache zu halten, auch unabhängig von der jeweiligen Gesetzgebung.
Die Maße unseres Standard Einzelcarports betragen 250 cm (H) x 300 cm (B) x 600 cm (L). Damit ergibt sich eine Fläche von 18 m2. Damit ist unser Standard Carport in fast allen Bundesländern prinzipiell genehmigungsfrei. Selbst unsere Doppelcarports mit den ungefähren Maßen 250 cm (H) x 600 cm (B) x 600 cm (L) und einer sich daraus ergebenden Grundfläche von 36 m2 sind in fast allen Bundesländern ohne Baugenehmigung zugelassen. Wie bereits erwähnt: Sie sollten trotzdem auf die jeweiligen Bestimmungen Ihrer Gemeinde beziehungsweise des für Ihre Gemeinde zuständigen Bauamts achten. Erfragen Sie diese vor Ort oder telefonisch. Dabei erhalten Sie auch alle wichtigen Unterlagen, die Sie für einen erfolgreichen Bauantrag einreichen müssen. Selbstverständlich berät Sie ebenfalls unser kompetentes Team von Designo Carport über die verschiedenen rechtlichen Regelungen in Ihrem Bundesland und begleitet Sie gerne auf Ihrem Weg zum passenden Traumcarport. Rufen Sie uns an unter der Nummer 0271 – 77 02 28 11 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular.
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Oder Sie schreiben uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen:Mit unserer qualitätsbewussten Philosophie entwickeln, bauen und übergeben wir schlüsselfertige Stahlelement-Garagen sowie hochqualitative Carports.
Für unsere flexiblen, maßgeschneiderten Umsetzungen verwenden wir ausschließlich hochwertige Materialien. Von der Qualität der einzusetzenden Materialien vergewissern wir uns regelmäßig, damit wir Ihnen eine konsequente Wertigkeit sowie herausragende Haltbarkeit liefern können.
Bei Planung und Bau unserer Garagen und Carports ist uns eine individuelle Kundenbetreuung sehr wichtig. Daher begleiten wir Sie auf ganzer Strecke – vom Aufmaß bis zur Abnahme Ihrer neuen Garage bzw. Ihres neuen Carports. Dabei orientieren wir uns stets an den persönlichen Wünschen und Vorstellungen unserer Kunden.
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